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126 Ergebnisse für vermieter schadenersatz mietzeit frage

Schönheitsreparaturen und Wohnungsübergabe
vom 31.1.2006 20 € Historischer Preis
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Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. ... Nun meine Fragen: Kann der Hausverwalter die Rücknahme der Wohnung aufgrund dieses Sachverhaltes verweigern? Wie könnte es evtl. mit Schadenersatz aussehen?
Übernahmevertrag Gültigkeit - Kautionsbeanspruchung
vom 8.8.2012 98 € Historischer Preis
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Nun stellt sich die Frage, inwieweit ich (und auch meine Nachmieter) die ehemaligen Mieter zur Verantwortung ziehen können. ... Welche Handhabe haben meine neuen Mieter und ich als Vermieter? Mit freundlichen Grüßen, ein gestresster Vermieter.
Schönheitsreparaturen & Mietkautionsabrechnung
vom 21.6.2006 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Kommt der Mieter trotz Aufforderung durch den Vermieter seinen Verpflichtungen nicht nach, hat er dem Vermieter die Kosten für die Ausführung der Arbeiten zu erstatten. ... Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, ist der Mieter verpflichtet, die anteiligen Kosten für Schönheitsreparaturen aufgrund eines Kostenvoranschlages eines vom Vermieter auszuwählenden Malerfachbetriebes an den Vermieter nach folgender Maßgabe zu zahlen: . liegen die letzten Schönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der Mieter 20 % der Kosten aufgrund des Kostenvoranschlages; . liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 40 %; . länger als drei Jahre 60 %; . länger als vier Jahre 80 % der Kosten. ... Wie könnte es evtl. mit Schadenersatz aussehen?
Schönheitsreparatur aus Vermietersicht. Korrekte Fristsetzung und Anmahnung?
vom 7.8.2006 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es ist schon eine ähnliche Frage beantwortet worden, unsicher bin ich mir vor allem, ob Fristsetzung und Anmahnung korrekt erfolgten. ... Der Mieter verpflichtet sich, während der Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen innerhalb der Wohnung durchzuführen. ... Kommt der Mieter den von ihm vorstehend übernommenen Verpflichtungen trotz Mahnung und Fristsetzung nicht nach, kann der Vermieter, ohne dass es einer Ablehnungsandrohung bedarf, die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Mieters durchführen lassen oder Schadenersatz in Geld verlangen; im Falle der Schönheitsreparaturen steht dem Vermieter dieses Recht erst bei Beendigung des Mietverhältnisses zu. […]
Renovierung bei Kündigung innerhalb von 5 Jahren und Wohnung in sehr gutem Zustand
vom 14.10.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter hat mir eine Abschlagszahlung in Höhe von 1100 Euro angeboten, ohne das von meiner Seite noch Renovierungsarbeiten gemacht werden müssten - was mir deutlich zu hoch erscheint. - Meine Frage ist nun was im Konkreten Fall renovierungstechnisch meine Pflichen vor verlassen der Wohnung sind. - Ob ich eine Zahlung an das Wohnbauunternehmen entrichten muss. - Und ob es ausreicht wenn ich kleinere Gebrauchsspuren partiell selbst behebe und die Wohnung dann so übergebe. ... Die Schönheitsreparaturen sind währen der Mietzeit unaufgefordert, in der Regel nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen: in Kücken, Bädern und Duschen alle 3 Jahre, dabei sind Innenanstriche der Fenster sowie die Anstriche der Türen spätestens alle fünf Jahre durchzuführen. in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 5 Jahre. in anderen Nebenräumen alle 7 Jahre. ... Der Mieter ist für den Umfang der im Laufe der Mietzeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig. (3) Lässt der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Absatz 2 vereinbarten Fristen zu oder der Grad der Abnutzung eine Verkürzung, so sind nach billigem Ermessen die Fristen des Plans bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen. (4) Kommt der Mieter seinen Verpflichtungen zur Ausführung fälliger Schönheitsreparaturen spätestens zum Zeitpunkt der Beendigung des Mietverhältnisses nicht nach oder erbringt er die Arbeiten nicht wie geschuldet, kann das Wohnungsunternehmen statt der Ausführung der Schönheitsreparaturen Schadenersatz verlangen, wenn es dem Mieter erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt hat.