Ich glaube in Art. 15 und allgemein den ersten 20 Artikeln, sowie Artikel 34, wird auf das Arbeitsrecht eingegangen. Da nach jetzigem Stand diese Charta in Deutschland wohl verbindlich wird und Bürger direkt klagen können, kann es sicher sein, dass sich demnächst Gerichte mit den Deutschen Gesetzen befassen werden. ... Die Gerichte müssen gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen, wenn der Inhalt des Vertrages für eine Seite ungewöhnlich belastend und als Interessenausgleich offensichtlich unangemessen ist. …" Bedeutet dies nicht, dass die Bundesregierung gerade für die Leiharbeiter, die ja garnicht abgesichert sind, hier nicht eingreifen MUSS ?