Schönheitsreparaturen bei Auszug (Formularmietvertrag)
vom 25.3.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle / Oldenburg
Es handelt sich um eine Kündigung nach Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen. ... Werden nur Teile der Mietsache in der in Satz 1 genannten Weise vom Mieter übernommen, so gilt die Fristenverlängerung nur für diese Teile. 4.Endet das Mietverhältnis nach Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen, so ist der Mieter verpflichtet, bei Beendigung die Schönheitsreparaturen auszuführen, sofern nicht der Vermieter nach Ablauf der Renovierungsfrist eine Durchführung der Schönheitsreparaturen verlangt bzw. der Mieter diese durchgeführt hat. ... Den Anspruch auf Geldersatz hat der Vermieter auch dann, wenn die für den Mieter bei Vertragsende fällig gewordenen Schönheitsreparaturen deshalb nicht zur Durchführung kommen können, weil der Vermieter in den Mieträumen bauliche Veränderungen vornimmt und deshalb die zuvor vom Mieter ausgeführten Schönheitsreparaturen wieder zerstört würden.