§ 16 Abs.1 AufenthG in Arbeitserlaubnis wechseln
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich bin Diplom-Ingenieur Elektrotechnik aus Argentinien und in Deutschland mit einer Aufetnhaltserlaubnis zur Promotion (§ 16 Abs.1 AufenthG) und möchte meine Aufenthaltserlaubnis in eine Arbeitserlaubnis wechseln, ohne nach Argentinien reisen zu müssen. Zum Hintergrund der Geschichte: 2006/2007 war ich während meines Studiums für ein Jahr als DAAD-Stipendiat in Deutschland und in der Forschung an der Universität beschäftigt. Dann bin ich wieder nach Argentinien Zurückgekehrt, habe zu ende studiert und mein Studium erfolgreich abgeschlossen.