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9.226 Ergebnisse für schaden recht

Verjährung nach § 199 BGB
vom 8.8.2008 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Erforderlich und genügend ist dafür im allgemeinen die Kenntnis der tatsächlichen Umstände, aus denen sich der Schaden und die Person des Schädigers ergeben. ... Dies gilt erst recht, wenn sich die Beurteilung der Rechtslage in der höchstrichterlichen Judikatur ändert (BGH v. 16.9.2004 – III ZR 346/03, GesR 2004, 515 = BGHReport 2005, 23 = MDR 2005, 213 = NJW 2005, 429; v. 25.2.1999 – IX ZR 30/98, MDR 1999, 963 = NJW 1999, 2041).
Forderung feststellen und vollstrecken, Schuldner im Ausland; Verjährungsproblematik
vom 14.11.2011 150 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zur Beantwortung der Fragen: Ich setze eine hinreichende Kompetenz voraus, um den Sachverhalt nicht nur juristisch beurteilen, sondern insbesondere die Fragen praxisgerecht beantworten zu können. Bitte antworten Sie also nur, wenn Sie sich auf dem Gebiet der internationalen Forderungsverfolgung auch wirklich durch Praxisbezug auskennen. Die Kenntnis des Rechtssystems von Chile (siehe Sachverhaltsdarstellung) wird jedoch nicht vorausgesetzt.
NV Bescheinigung
vom 9.7.2007 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Tochter ist 100% Schwerstbeschädigt Kennzeichen H und bezieht EU-Rente 509 Euro im Monat und erhält 93 Euro Lohn in der Behindertenwerkstatt im Monat.Ich habe beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragt und auch bekommen. Ab welcher Höhe von Einkünften aus Kapitalvermögen müsste sie eine Steuererlärung abgeben?
§295 & 296 Verstoß gegen Obliegenheiten eines mittellosen Schuldners
vom 18.12.2012 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Generell enthält §296 InsO den Hinweis: " …und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt" Wie ist es im Falle, wenn der Schuldner kein verwertbares Vermögen und auch bei angemessener Erwerbstätigkeit kein pfändbares Einkommen erzielen kann? Insbesondere ein Verstoß gegen die Pflichten in §295 (1) 1 InsO und §295 (1) 3 InsO führen in diesem Fall ja grundsätzlich nicht zu einer monetär messbaren Beeinträchtigung. Da ein mittelloser Schuldner mit den o.g.
Mitarbeiter kann durch Krankheit die ursprüngliche Tätigkeit nicht mehr ausüben.
vom 26.9.2017 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben einen Mitarbeiter seit ca. 2006 als Lagerist beschäftigt. Seit 1,5 Jahren ist der Mitarbeiter krank und wird die Tätigkeit für die er ursprünglich eingestellt wurde nicht mehr ausüben können. (Körperliche Belastungen -insbesondere schweres Heben >15 KG nicht mehr möglich.)