GG Art. 12, StBerG §6, selbständige Tätigkeit als Buchführungshelfer
Sehr geehrte Damen und Herren, mich beschäftigt derzeit die Frage, ob man sich mit lediglich einer kaufmännischen Berufsausbildung und einer praktischen Tätigkeit im Buchhaltungswesen (lediglich im eigenen nebenberuflichen Gewerbe und in geringerem Umfang als den in <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StBerG/6.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 6 StBerG: Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen">§6 StBerG</a> geforderten 16 Std.