Vermietung im Keller untersagt wegen 3cm zu wenig Raumhöhe
vom 15.9.2019
120 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Saeger / Bonn
Eine Baugenehmigung habe ich nicht beantragt, da mir ein Architekt auf Nachfrage mitteilte, dass nach §50 (2) Landesbauordnung (Zitat) „Die Nutzungsänderung ist verfahrensfrei, wenn durch die neue Nutzung zusätzlicher Wohnraum in Wohngebäuden nach Gebäudeklasse 1 bis 3 im Innenbereich geschaffen wird." ... Die Stadtverwaltung lehnte am 06.09.2019 die beantragte Baugenehmigung zur Nutzungsänderung im Untergeschoss mit Einbau von 3 Apartments ab. ... Stand ist nun, dass ich meinen Mietern kündigen müsste, da die Stadtverwaltung mir die Nutzung als Wohnraum und somit das Vermieten untersagt.