Nachtrag zum 29.06.2005 Kündigung? Dringend!
vom 30.6.2005
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Fabian Sachse / Langen
(Betrieb mit ca. 100 Mitarbeitern) Betriebliche Gründe= die Zeiten die ich angegeben hab (wegen der Kinderbetreuung nicht anders möglich) wären die Umsatzschwachen Zeiten....und Mitarbeiter müssten zu den Öffnungszeiten zur Verfügung stehen. ... Ohne Vorherige Abmahnung ist Ihr (vermeintliches) Fehlverhalten kaum geeignet, eine Kündigung auszusprechen.