Wir beabsichtigen in unserem Reihenhaus (nur private Nutzung) unsere Treppen (Kellertreppe und Treppe in den ersten Stock) austauschen zu lassen. Das Haus ist aus den siebziger Jahren. Die Treppenbaufirma hat uns darauf hingewiesen, dass die Auftrittsfläche mindestens 23 cm aufweisen muss, auf Grund der Platzgründe im Treppenhaus - mit vertretbarem Aufwand - jedoch nur jweils ca. 22 cm erreicht werden.