Wohnrecht ohne Vertrag
In diesem Übereignungsvertrag wurde zusätzlich folgendes vereinbart: „An der Erdgeschosswohnung erhalten die Eltern ein Wohnrecht, das auf Wunsch der Eltern nach Fertigstellung des Anbaus im Grundbuch dinglich gesichert werden soll.“ 1985 habe ich mit meiner Frau an dem Haus angebaut und den Altbau erheblich umgebaut, nach Fertigstellung des An- und Umbaus wollte ich wie vereinbart das Wohnrecht im Grundbuch eintragen lassen, da aber nur ein im Grundbuch erstrangiges Wohnrecht Sinn macht und die Hypothekenbanken einer Zurückstufung im Rang nicht zugestimmt haben, wurde dieses Wohnrecht im gegenseitigen Einverständnis nicht eingetragen und auch nicht weiter juristisch beschrieben. ... Wenn überhaupt wird ausschließlich meine Tochter oder mein Sohn diese Wohnung in Zukunft beziehen. ... Da ich frei sein möchte in der zukünftigen Nutzung der Wohnung und meine beiden Schwestern (eine ist Vormund der Mutter) meiner Frau und mir das Leben seit einigen Jahren sehr schwer machen, suche ich einen Weg aus dem Wohnrecht, welches nach meiner Rechtsvorstellung seinen Sinn erfüllt hat.