Vertragsentwurf Hauskauf (Erwerb eines Neubaus vom Bauträger) EILT
Auf dem voraufgeführten Grundbesitz errichtet der Veräußerer eine Einfami-liendoppelhaushälfte des Typs *** ECO 70 mit Garage und Garagenanbau 3x3m für welche die Stadt *** die Hausnummer *** in der „*** Straße" vergeben hat. Einer Baugenehmigung für das Vorhaben bedarf es nach Angaben der Beteiligten nicht, da das Bauvorhaben in einem Bebauungsplangebiet unter Beachtung der diesbezüglichen Vorgaben nach § 67 LBauONRW in der Genehmigungsfreistellung errichtet wird. ... Der Veräußerer verpflichtet sich, auf dem in § 1 Abs. 1 näher aufgeführten Grundstück das Bauvorhaben entsprechend den dem Erwerber bekannten, vorstehend in § 1 Ziffer 2. aufgeführten Bauplänen und der Baubeschreibung zu errichten, jedoch mit folgender Maßgabe: Der Haustyp führt nunmehr die Bezeichnung: „***" Der Wortlaut betreffend die Beschreibung des Dachgeschosses in obiger Baubeschreibungsurkunde entspricht dem nunmehr als Dachgeschoss vorgesehenen Penthouse.