Satzungsveränderung durch angeblichen Beschluss
vom 26.8.2011
125 €
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beantwortet von
Die GmbH hat 3 Gesellschafter, davon 2 mit 25% und 1 mit 50% Geschäftsanteilen. 75% der Geschäftsanteile lassen sich vom 4. Gesellschafter treuhänderisch vertreten, der Treuhandvertrag regelt das Stimmrecht beim Treugeber bei Gesellschafterversammlungen; die Versammlungen wurden bisher immer mit den "echten" Gesellschaftern durchgeführt. ... Neben den zivilrechtlichen Diskussionen/Problemen aus Treuhandverträgen und der daraus resultierenden Haftung des Treuenehmers stellen sich für den operativen Geschäftsführer folgende Fragen: - Einladung zur relevanten GV Versammlung enthielt keinen TOP "Satzungsänderung ....." - keine eindeutige Beschluß Formulierung - es erfolgte keine notarielle Beurkundung eines Beschlusses zur Satzungsänderung - es erfolgte keine HR Eintragung ist der Beschluß somit "nichtig" wie 50% der Geschäftsanteile (Treuegeber) behaupten und kann/muß sich der Gf auf den Satzungszweck der Gesllschaft (operatives Geschäft) berufen ?