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408 Ergebnisse für unterhalt elternunterhalt

Plötzlich Pflegefall / Haus weg?
vom 20.3.2011 48 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren Unsere Mutter wurde plötzlich durch einen Schlaganfall zum Pflegefall. Vor ca. 6 Jahren bekam meine Schwester das Haus überschrieben, in dem sie und bis dato unsere Mutter leben. Meine Mutter sowohl als ich (Schwester) haben ein lebenslanges Wohnrecht festlegen lassen.
Anrechnung Hausfinanzierung Volljährigenunterhalt
vom 18.8.2009 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
In Verbindung mit anderen Abzugsposten ergibt sich, dass die Mutter bei einem Einkommen von rund 1750 Euro/Monat lediglich 2 % Unterhalt leisten kann. ... Es ist also nicht mehr privilegiert und beide Elternteile müssen entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit anteilig Unterhalt an den Nachwuchs zahlen.
Pflegeheimkosten: Eigenheim in Gefahr. Was tun?
vom 15.12.2022 für 70 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Auf den Elternunterhalt wonach Kinder ab 100.000 Euro Jahreseinkommen für ihre Eltern einzutreten haben kommen mein Mann und ich nicht. ... Ziel war ja eigentlich, dass es uns mit Hilfe der Mieteinnahmen gelingt den Unterhalt des Hauses zu sichern. Wenn der Unterhalt des Hauses nicht gesichert ist, wird es über diesen „Umweg" letztlich doch zum Hausverkauf kommen und wir verlieren alle unser angestammtes Heim.
Unterhaltspflicht gegenüber Eltern bei Heimunterbrinngung
vom 12.8.2008 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, ich benötige zu folgendem Problem einen juristischen Rat. Meine Mutter erlitt vor einiger Zeit einen Schlaganfall. Nach zwei Wochen Krankenhaus und zwei Wochen Reha, steht nun die Unterbringung in ein Pflegeheim an, da sie stark pflegebedürftig ist (Voraussichtlich Pflegestufe 2, eine abschließende Begutachtung steht noch aus).
Vorweggenommene Erbfolge; Wohnrecht auf Lebenszeit; Pflegekosten
vom 10.2.2008 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Eltern (64 bzw. 62 Jahre) beabsichtigen, Ihren Besitz im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf meinen Bruder (33 Jahre, Beamter, ledig, ein uneheliches Kind) und mich (32 Jahre, Angestellte, ledig, keine Kinder) zu übertragen. Dabei erhalten sowohl mein Bruder als auch ich jeweils ein Wohnhaus und Grundbesitz. Das Haus, das auf meinen Bruder übergeht, wird von ihm selbst bewohnt.