Voraussetzung für Fünftelregelung bei Abfindungen
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte mit meinem AG einen Aufhebungsvertrag zum 31.10 oder 31.12 2017 vereinbaren. Darin soll festgelegt sein, dass eine Abfindung im Januar 2018 gezahlt wird. In 2018 plane ich eine Auszeit ohne Gehalt und wahrscheinlich auch begrenztem ALG.