Vermeintliche Bedrohung mit Messer nach Ruhestörung
vom 6.10.2006
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Sabine Reeder / Berlin
An meinem vorherigen Wohnort hatte ich ebenfalls längere Probleme mit meinem dortigen Nachbarn und diesen wegen Beleidigung, Bedrohung und Sachbeschädigung angezeigt. ... (Sowohl die mit dem jetztigen Nachbarn als auch mit dem vorherigen) Wenn es zu einer Anzeige seinerseits kommen würde, würde mich eine Selbstanzeige vor einem Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis retten?