Steuerrechtliche Fragen zum Testament
vom 15.5.2020
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Winkler / Zwickau
Vater V (Witwer) hat folgende Vermögensgegenstände: -Ferienhaus (350.000 €) -Familienheim (900.000 €) -Wertpapiere (200.000 €) -Girokonto (5.000 €) -Garage (10.000 €) V bestimmt in seinem Testament: Tochter T bekommt das Ferienhaus (Wert 350.000 €) Sohn S, der durch Schenkungen zu Lebzeiten um 200.000 € besser gestellt war, soll als Ausgleich 75.000 € aus den Wertpapieren des V erhalten (350.000 – 200.000= 150.000 ./. 2= 75.000 €). Im übrigen sollen T und S je zur Hälfte als Erben eingesetzt werden: V ordnet im Wege einer Teilungsanordnung an, dass T das Recht hat, das Familienheim (derzeit von V bewohnt) in Anrechnung auf ihren Erbteil zu übernehmen, sofern sie dies wünscht. ... Die Kosten hierfür tragen die Erben je zur Hälfte.