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Über 10.000 Ergebnisse für bgb anspruch

§ 2306 BGB Pflichtteilsanspruch
vom 12.11.2005 20 € Historischer Preis
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Betroffen von der Testamentsvollstreckung ist nur A Fragen: Gemäß § 2306 Satz 2 BGB (der hinterlassene Erbteil ist hier größer als die Hälfte des gesetzlichen Erbteils) könnte der betroffene Erbe seine Erbschaft nach dem Tod des Erblassers (also A) ja ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. 1. ... Anderenfalls bestünde ja tatsächlich die Gefahr, dass der verschwenderich veranlagte A die Erbschaft ausschlägt und den Pflichtteil (siehe § 2306 BGB) verlangt und diesen dann unverzüglich verschwendet oder?? Zusätzlich möchte ich noch wissen, wer, sofern A nach § 2306 BGB ausschlägt und seinen Pflichtteil verlangt, Ersatzerbe wird?
Zivilrechtlicher Anspruch aus strafbarer Handlung
vom 14.2.2008 25 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte folgendes anfragen: Betreff: "Zivilrechtlicher Anspruch aus strafbarer Handlung" Frage: Ab wann läuft die Verjährungsfrist dieses Anspruches, wenn sowohl die strafbare Handlung (als auch ein etwaiger Schaden hieraus) seitens der Beklagten bestritten wurde und b e i d e s erst seit 2004 feststeht?
§ 313 BGB
vom 29.9.2005 30 € Historischer Preis
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Dieser eigenständige Anspruch erlischt - anders als der Anspruch aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - welcher ebenfalls einen eigenständigen dinglich (welcher aber wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a> nach dem Tod von D, E, F und G erlischt) abgesicherten Anspruch gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks darstellt, nicht mit dem Tod von D, E, F und G sondern geht auf die Erben von D, E, F und G über (der Vertrag läuft ja bis 1.9.2000). ... Dieser eigenständige Anspruch erlischt - anders als der Anspruch aus der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit - welcher ebenfalls einen eigenständigen dinglich (welcher aber wegen <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/1061.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1061 BGB: Tod des Nießbrauchers">§ 1061 BGB</a> nach dem Tod von D, E, F und G erlischt) abgesicherten Anspruch gegen den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks darstellt, nicht mit dem Tod von D, E, F und G sondern geht auf die Erben von D, E, F und G über (der Vertrag läuft ja bis 1.9.2000). ... Es besteht ein eigenständiger, einklagbarer und vererblicher Anspruch aus Ziff. 1 des Vertrages.
§ 202 BGB
vom 25.5.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
In den neuen Kreditbedingungen meiner Bank ist folgender Satz enthalten: Die Ansprüche aus dem Kreditvertrag verjähren nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem diese Ansprüche fällig werden. ... Es gibt ja die Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BGB, die erst ab Kenntnisnahme der anspruchsbegründenden Grundlagen beginnt und nur 3 Jahre beträgt 2. Außerdem gibt es die Verjährungsfrist nach § 199 Abs. 4 BGB, die 10 Jahre dauert, dafür aber ohne Kenntisnahme der anspruchsbegründenden Grundlagen beginnt.
Verjährung der Zahlung nach Ausscheiden einer BGB-Gesellschaft
vom 31.12.2012 38 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Sehr geehrte Damen und Herren, als Beteiligter an einer BGB-Gesellschaft habe ich meine Beteiligung form- und fristgerecht am 30.03.2008 zum 31.12.2008 gekündigt. ... Frage: Wann verjähren die gegenseitigen Ansprüche, ausgehend davon, dass kein Mahnbescheid erlassen, keine Klage eingereicht wird und keine Vergleichsverhandlungen geführt werden?
Betreuungsunterhalt nach §1615 BGB bei Arbeitsunfähigkeit der Mutter
vom 12.9.2011 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zudem habe ich im §1569 BGB gelesen, dass der Anspruch auf Unterhalt für die Unterhaltberechtigte aus zwei verschiedenen Gründen - in diesem Falle Kinderbetreuung und Krankheit - nur dann eintritt, wenn diese nahtlos aneinander anschliessen. Ist dieses Gesetz auch hier anwendbar, da es ja laut Gesetztestext für Geschiedene gilt. §1615 BGB wurde allerdings wiederum geschaffen, um nichteheliche Partnerschaften den Ehelichen anzugleichen, also müsste dann doch §1569 BGB auch in diesem Fall anwendbar sein und ich müsste den Betreuungsunterhalt nicht zahlen.
§ 212 BGB
vom 1.4.2007 70 € Historischer Preis
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Die Zinsforderung ist also dann keine Zinsforderung mehr, sondern Anspruch aus Saldo und dieser verjährt in 30 Jahren (§ 195 BGB vgl. auch Baumbach/Duden, 23. ... Der Gläubiger konnte aber sein Anerkenntnis, daß weitere als die in das Kontokorrent aufgenommenen Forderungen zu seinen Gunsten nicht zu berücksichtigen seien (BGH WM 1967, 1163), nach § 812 BGB zurückfordern und die Einstellung des übersehenen Anspruchs verlangen, sofern dieser Anspruch im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bereits verjährt war und dementsprechend die Verjährungseinrede erhoben wurde. ... Gewöhnlich verjähren ja Rückforderungsansprüche des Kunden gegen die Bank (Anspruch auf Korrektur der Rechnungsabschlüße) nach dem Schuldrechtsreformgesetz in 3 Jahren (Verjährungsbeginn zum Ende des Geschäftsjahres, in dem der Anspruch entstanden ist).
Notweg nach § 917 BGB
vom 27.8.2020 für 50 €
beantwortet von Notar und Rechtsanwalt
. § 917 BGB spricht von einer zur ordnungsgemäßen Benutzung notwendigen Breite. ... Wäre daher ein Anspruch durchsetzbar, dass der Nachbar die Nutzung von 1 m als Notweg dulden muss?
Anspruch auf Mietminderung trotz §554. Abs. 1 BGB
vom 3.8.2016 25 € Historischer Preis
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Kann ich Mietminderung fordern, der Vermieter wird sich auf <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 554 BGB: (weggefallen)">BGB § 554 Absatz 1</a> berufen, auf den im Mietvertrag verwiesen wird? ... Oder kann ich Aufwände die ich (in Form von Miete in einem von mir selbst gesuchten Ersatz Appartment) habe, geltend machen gem <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/554.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 554 BGB: (weggefallen)">BGB § 554 Absatz 4</a>?
Unterliegt ein Einzelunternehmer dem BGB oder HGB?
vom 16.7.2013 65 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Zugleich gelten für solche Unternehmer aber auch nicht die Vorschriften des HGB, sondern allein die des BGB" > Ich bin immer wieder mit der Frage konfrontiert, ob ich also dem HGB unterliege oder dem BGB. ... Vor allem bei Rücksendungen (Kostentragung, Widerspruchsrecht usw.) hätte ich durch das BGB ja deutliche Vorteile. 1.) ... Sollte ich also dem BGB unterliegen, so wäre ich ja noch innerhalb der 24 monatigen Gewährleistungspflicht nach § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB (wenngleich ich wg. der Beweislastumkehr trotzdem etwas in Beweisnot wäre).
Materielle Ansprüche
vom 8.5.2006 25 € Historischer Preis
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Frage: Welche Ansprüche kann die Ehefrau nach einer Scheidung (Unterhalt, Immobilien, etc.) gegen den Ehemann geltend machen. [2] Zusatz: Zum Schutz gegen Vermögensschäden durch die Ehefrau (Berufsrisiko) haben die Eheleute eine Eintragung nach § 1412 BGB veranlaßt, wobei praktisch das gesamte Vermögen (Immobilien, Konten, bewegliches V. etc.) dem Ehemann zugeordnet wurden. Hat die Ehefrau im Falle einer Scheidung dennoch Anspruch darauf ?
§ 1813 Abs. 1 Nr. 4 BGB
vom 16.1.2007 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der von dem Pfleger geltend gemachte Anspruch war nicht mehr der auf Zahlung der Rente, sondern ein Anspruch gegen die Beklagte aus dem Girovertrag 1. ... Für ihn wurde gem. § 1911 BGB der Rechtsanwalt Dr. ... Der von dem Pfleger geltend gemachte Anspruch war nicht mehr der auf Zahlung der Rente, sondern ein Anspruch gegen die Beklagte aus dem Girovertrag. -- Einsatz geändert am 16.01.2007 10:33:23
§ 2220 BGB
vom 21.10.2006 50 € Historischer Preis
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Vorliegend ist beachsichtigt, dass der Erbe insoweit vollständig auf die Rechte aus den o.a. §§ 2215, 2216, 2218 und 2219 verzichtet, sofern er nicht von einem Pflichtteilsberechtigten gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2314 BGB: Auskunftspflicht des Erben">§ 2314 BGB</a> auf Anspruch genommen wird (was hier nicht der Fall sein wird)? ... Er war darnach zweifellos befugt, den auf seine Pfleglinge entfallenden Teil des Nachlasses entgegenzunehmen u. auf die Mitteilung des Verzeichnisses aller Nachlaßgegenstände oder eines Teils derselben zu verzichten, vorausgesetzt, daß der diesbezügliche, dem Erben bzw. dessen Vertreter durch <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2215.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2215 BGB: Nachlassverzeichnis">§ 2215 BGB</a>. gegen den Testamentsvollstrecker gegebene Anspruch überhaupt verzichtbar ist. ... Februar 1916, 370/15 IV Wie gestaltet sich die in § 2215 normierte Verpflichtung des Testamentsvollstreckers, wenn der Pflichtteilsberechtigte gegen den Erben die Ansprüche aus <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/2314.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 2314 BGB: Auskunftspflicht des Erben">§ 2314 BGB</a> erhebt?
Verjährung von Ansprüchen aus privater Unfallversicherung
vom 28.12.2015 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Ich habe wegen des Unfalls Ansprüche gegenüber meiner privaten Unfallversicherung angemeldet. ... Meine Frage: Wann verjähren meine Ansprüche aus der Unfallversicherung bzgl. der Invaliditätsleistung? Muss ich in diesem Jahr noch tätig werden oder kann ich im nächsten ggf. durch Vorlage eines Privatgutachtens oder durch Erhebung einer Klage meine Ansprüche weiter verfolgen?
§ 494 BGB
vom 16.12.2005 15 € Historischer Preis
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Gemäß 494 Abs. 2 BGB wird der Verbraucherdarlehensvertrag - der nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/494.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 494 BGB: Rechtsfolgen von Formmängeln">§ 494 Abs. 1 BGB</a> mangels Schriftform - nichtig ist, jedoch gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen erhält. ... Bei anderen Darlehen sind es 5% (<a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/288.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 288 BGB: Verzugszinsen und sonstiger Verzugsschaden">§ 288 BGB</a>) 5% über dem Basiszinssatz. ... Dies zum Zinssatz des <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/497.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 497 BGB: Verzug des Darlehensnehmers">§ 497 I S. 2 BGB</a> (2,5% über Basiszinssatz)da es sich um ein Immobiliardarlehen gehandelt hat.