Höhe der Abfindung für Baulastübernahme
vom 22.8.2007
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der Vorbesitzer hat vor ca. 10 Jahren einen angrenzenden Schweinestall von 1870 um ca. 1 m erhöht und zu Wohnraum umgebaut. Eine Baugenehmigung ist später beantragt, aber nie genehmigt worden. ... Das Bauamt teilt mit, daß eine Genehmigung einer Nutzungsänderung nur mit Zustimmung des Nachbarn durch Übernahme einer Baulast erfolgen kann.