Hartz IV, Auto nicht als Vermögen angegeben
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Auslieferung und Bezahlung des Fahrzeugs fallen also bereits in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit.... Dazu meine Frage: Muß ich Sanktionen seitens der ARGE befürchten oder ist die Sache nach 5 Jahren verjährt ?