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2.047 Ergebnisse für kündigung kündigungsrecht

Gibt es bedenkliche Klauseln im Mietvertrag?
vom 19.3.2009 100 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mieter und Vermieter verzichten für die Zeit vom 01.06.2009 bis 31.05.2012 auf das ordentliche Kündigungsrecht. ... Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. § 5 Mietzins Die Miete -ohne Nebenkosten- beträgt monatlich 835,00 € (in Worten: achthundertfünfundfünfunddreißig,00 €).
***Mietvertrag - Haus mit Garten*** Prüfung aus Sicht eines Mieters
vom 16.11.2014 40 € Historischer Preis
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Für die Zeit davor verzichten die Vertragsparteien wechselseitig auf ihr Kündigungsrecht, danach kann das Mietverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen jederzeit gekündigt werden. Von dem Verzicht bleibt das Recht der Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund und zur au- ßerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist unberührt. * Ein Kündigungsverzicht ist nur beidseitig und für höchstens 45 Monate zulässig. 1.4 Das Mietverhältnis verlängert sich nicht auf unbestimmte Zeit, wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zurückgibt und den Gebrauch fortsetzt. ... Dazu muss die Kündigung hand- oder maschinenschrift- lich ausgeführt sein und von allen Mietern, beziehungsweise bei einer Kündigung durch die Ver- mieter von diesen unterschrieben sein.
BAG-Urteil vom 7.12.2005, 5 AZR 535/04
vom 22.7.2007 40 € Historischer Preis
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Das Kündigungsrecht ist hierzu nicht geeignet, weil betriebsbedingte (Änderungs-)Kündigungen einen dauerhaften Wegfall von Beschäftigungsmöglichkeiten voraussetzen (vgl. ... Text=2%20AZR%20256/01" target="_blank" class="djo_link" title="BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01: Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe">2 AZR 256/01</a> - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 120 = EzA <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/KSchG/1.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 1 KSchG: Sozial ungerechtfertigte Kündigungen">KSchG § 1</a> Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118) .Der Verweis auf die Änderungskündigung ist aber auch unter Berücksichtigung der Interessen der Arbeitnehmer nicht angemessen, weil hierdurch der Bestand des Arbeitsverhältnisses gefährdet wird.
§ 12 TzbfG
vom 12.8.2007 25 € Historischer Preis
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www.bdphg.de/informationen/mandantenrundbriefe/mandantenrundbrief_20062.pdf Zur folgenden Passage des BAG-Urteils ein Nachfrage: heißt das nun, dass AGB-rechtlich vereinbart werden kann, dass die wöchentliche Regelarbeitszeit, die bei einer 6-Tage Woche 42,5 Stunden beträgt pro Woche maximal auf 34 Stunden (Direktionsrecht) gesenkt werden kann, wenn dies im Arbeitsvertrag vereinbart wurde, oder heißt das, dass man den Vertrag AGB-rechtlich auch so gestalten kann, dass die monatliche Arbeitszeit vom Arbeitgeber um bis zu 20% herabgesenkt werden kann und lediglich die monatsdurchschnittliche Wochenarbeitszeit 34 Stunden im genannten Fall nicht unteschreiten darf. Letzteres würde heißen, dass es durchaus sein kann, dass der Arbeitnehmer (auf Anweisung des Arbeitgebers) in einer Woche mal weniger als 34 Stunden arbeitet und lediglich die monatliche wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit 34 Stunden nicht unterschreiten darf. Da im Fallbeispiel der Lohn/Gehalt ja monatlich am Ende des Kalendermonats ausbezahlt wird, muß der Arbeitnehmer auch bei einer Vereinbarung, die faktisch bedeutet dass die sich im Kalendermonat nur die wöchentliche Durchschnittsarbeitszeit zwischen 34 Stunden (34 Stunden sind die Sockelarbeitszeit im Durchschnitt des Kalendermonats) und 42,5 Stunden bewegen kann, im Extremfall keine Einkunftseinbußen von mehr als 20% hinnehmen.
Kreditkarten Reklamation wg. §134 BGB
vom 4.9.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Rechtsanwältin; sehr geehrter Rechtsanwalt; Zunächst möchte ich auf die Antwort Ihres Kollegen RA Marcus Glatzel zu: http://www.frag-einen-anwalt.de/Online-Casino-__f6547.html mich beziehen. Bei den Casino habe ich ab Kenntnis meiner ilegalen Handlung um gehend nach § 134 BGB um vergebliche Rückstattung der Einzahlungen gebeten. Hiernach beabsichtige ich Reklamationen bei meiner Bank resp. dem Kreditkartenunternehmen wegen Rückführung der Beträge bzw.