Zahnarztpraxismietvertrag
vom 4.11.2010
20 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Aus diesen Vorauszahlungen bestreitet der Vermieter die umlagefähigen Ausgaben wie zum Beispiel: a) Kosten des Wasserverbrauchs, der Entwässerung und Miete der Kaltwasserzähler b) Kosten des Stromverbrauchs (außerhalb der Mieträume) c) Kosten der Heizungswartung d) Kosten für die Flur- und Treppenhausreinigung e) Kosten der Verwaltung und der Bank f) Kosten der Müllentsorgung g) Kosten der Gehweg- und Straßenreinigung h) Kosten für Reparaturen und Instandhaltung sowie des Hausmeisters i) Kosten der Pflege der Außenanlagen j) Kosten der Wartung der sonstigen haustechnischen Anlagen k) Kosten zur Versicherung des Gebäudes und der haftpflicht l) Grundsteuern m)Kosten der Verwendung von Ausstattung zur Verbrauchserfassung gem.§7(2) HeizkostenV (2) Die Nebenkosten werden unter entsprechender Nachweisung der Entstehung auf die Mieterin anhand der von der Hausverwaltung erstellten Jahresabrechnung umgelegt und abgerechnet. Die Abrechnung ist vom Vermieter innerhalb von zwei Jahren des auf den Abrechnungszeitraum folgenden Kalender¬jahres zu erstellen. Im Falle des Auszugs der Mieterin während der Abrechnungsperiode ist der Vermieter berechtigt, die Kostenverteilung bei der nächst fälligen Abrechnung vor¬zu¬neh¬men.