Ablauf eines Verfahrens
Sehr geehrte Anwälte, ich möchte sie bitten, mir theoretisch für den Fall der Untreue im StGB zu sagen, was einem dort erwarten kann. Mich interessiert hier in erster Linie die Vorgehensweise der zu ermittelnden Behörden. Ich habe sicher schon oft vernommen, dass man nichts zur Sache sagen muss und als Angeklagter sowieso nicht und dies auch nicht empfohlen wird usw, ist es darüberhinaus hinaus auch richtig, dass man bei den Taten zu <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/StGB/266.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 266 StGB: Untreue">§ 266 StGB</a> in U- Haft kommen würde oder eben nicht ?