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14-tägige Betreuung des Kindes durch Vater
vom 19.8.2008 40 € Historischer Preis
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Eckdaten: Kindsmutter und Kindsvater haben 2001 geheiratet, 2002 kam das Kind, 2005 die Trennung und Einzug in die eigene Wohnung und seit 2007 sind wir geschieden. Unser Sohn lebt bei seiner Mutter und ist regelmäßig alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag bei mir und meiner Lebensgefährtin. Unser Sohn ist jetzt 6 Jahre alt und wurde vor zwei Wochen eingeschult.
Wohnungszuweisung Härtefall?
vom 27.5.2007 70 € Historischer Preis
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Ich bin 64 Jahre alt und seit 38 Jahren verheiratet und mußte feststellen, daß meine Frau mir seit vielen Jahren Psychopharmaka ins Essen gab. Vor 6 Monaten stellte ich einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach §1361b, Abs. 2 als Eilantrag beim Amtsgericht, der auch prompt zu meinen Gunsten entschieden wurde, da meine Frau die Tat zugab. Eine Beschwerde beim OLG hatte leider Erfolg und die Eilentscheidung wurde durch eine Richterin am OLG aufgehoben.
US-amerikanisches/ Deutsches Familienrecht (Kindesabstammung)
vom 22.3.2013 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Anwälte. Meine jetzige Ehefrau ist tansanische Staatsangehörige.Ich bin deutscher Staatsbürger.Wir sind seit 2008 verheiratet.Im Jahre 1987 heiratete meine Frau zum ersten mal,ebenfalls einen Deutschen.Die Ehe wurde in Deutschland (Heidelberg) geschlossen. Während dieser Ehe hielt sich meine Frau in den Jahren 1990-1992 längere Zeit in den Vereinigten Staaten auf, um Familienmitglieder zu besuchen.Ihre damalige Ehe war zu diesem Zeitpunkt bereits als gescheitert zu betrachten.Im Laufe dieser Zeit hatte sie eine kurze Beziehung zu einem Amerikaner,die zu einer Schwangerschaft führte.Im Jahre 1991 brachte meine Frau Zwillinge zur Welt.Ort der Geburt war Houston im US Bundesstaat Texas.Also kamen die Kinder ehelich zur Welt ,auch wenn der damalige Ehemann nicht der leibliche Vater ist.Die Kinder erhielten amerikanische Geburtsurkunden,aber meine Frau ließ den Namen des Erzeugers auf Anraten ihrer Eltern in Tansania nicht eintragen.So steht also nur die Mutter als einziges Elternteil auf der Geburtsurkunde.Die Scheidung dieser ersten Ehe meiner Frau,fand dann im Jahr 1992 ebenfalls in Houston statt.Der Ehemann war bei der Verhandlung nicht selbst anwesend,erklärte aber seinen Willen zur Scheidung mit einer Einverständniserklärung.Leider werden die Kinder im Scheidungsurteil überhaupt nicht erwähnt,was eventuell auf Unwissenheit der Rechtslage oder schlechte Beratung zurückzuführen ist.So konnte der Status der Kinder bis heute nicht geklärt werden.Im Jahre 1993 brachte meine Frau die Zwillinge zu ihrer Familie nach Tansania.Die Kinder reisten mit amerikanischen Kinderpässen aus den USA aus.Die Eltern meiner Frau wünschten sich,das die Kinder bei ihnen aufwachsen und meine Frau ließ sich dazu überreden.Im Anschluss kehrte meine Frau ohne ihre Kinder nach Deutschland zurück,um die Familie in Tansania wirtschaftlich unterstützen zu können.Leider sind die amerikanischen Pässe der Kinder in der langen Zeit, die sie in Tansania leben, verloren gegangen und wurden bis heute noch nicht wieder ausgestellt.Meine Fragen sind: 1.Können die Kinder auch die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen und wie stehen da die Chancen. 2.Muss die amerikanische Botschaft in Tansania,aufgrund der Geburtsurkunden,neue amerikanische Pässe ausstellen. 3.Wäre es auch möglich,das ich die Kinder adoptiere,damit wir als Familie zusammen leben können. 4.Ist ein Familiennachzug der Zwillinge noch möglich,auch wenn sie inzwischen bereits 21 Jahre alt sind.