Kindesunterhalt im Mangelfall bei Vermögen
vom 22.7.2016
68 €
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Mein persönlicher Verdienst liegt ca. bei netto 40.000 EUR im Jahr Im Scheidungsfolgenvereinbarungsdokument wurde vereinbart, daß ich meiner jetzigen Ex-Frau einen Abschlag bezahle, der in zwei Raten zu begleichen ist, womit der Grundbesitz (EFH) an mich alleine übertragen wurde. ... Desweiteren ist im SchFV -Papier vereinbart, daß meine Ex Frau Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle bezahlen muss, und das ich zum Pfänden, in eigener Person, jederzeit berechtigt bin, wenn die Gelder nicht geleistet werden. ... Wieviel Mietaufkommen zu leisten ist, ist mir nicht bekannt, Sie wohnen beide in einem EFH mit seiner Mutter !