Da jedoch grundbuchlich gesicherte Darlehen nicht abzulösen sind, ist der Kaufpreis bei Eintritt der Fälligkeit ist in voller Höhe an den Verkäufer auf dessen Konto – wie nachstehend bezeichnet – zu zahlen: IBAN: Kontoinhaber: Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so ist von diesem Zeitpunkt an der gesamte Kauf-preis ab Fälligkeit mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz nach § 247 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu verzinsen. ... Da am Tage der Beurkundung dieses Vertrages nicht bestimmt werden kann, ab wann unter Umständen Verzugszinsen zu zahlen sind (Bestimmbarkeitsgrundsatz) sind diese von der Unterwerfung ausgenommen. ... Der Verkäufer versichert im Übrigen, dass keine Anlieger- und Erschließungskosten derzeit von ihm zu zahlen sind und ihm entspre-chende Heranziehungsbescheide nicht vorliegen. § 7 Teilungserklärung Wegen der Bestimmung über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinan-der nehmen die Parteien Bezug auf die Teilungserklärung vom 28.