Nach Aufhebungsvertrag arbeitslos, Auslandsaufenthalt, Arbeitsagentur nervt
vom 4.1.2013
65 €
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Ich möchte mich im Laufe des Jahres mit der Abfindungszahlung selbstständig machen, was jedoch Zeit hat, denn je mehr ich verdiene desto weniger bleibt mir von der Abfindung letztendlich übrig. Um den Gründerzuschuss in Deutschland zu erhalten, muss ich ALG I berechtigt sein und den Antrag einreichen. ... Wenn ich jetzt auf den Antrag ALG I verzichte, muss ich mich freiwillig in der GKV (PKV will ich nicht) versichern und da wird meine Abfindungszahlung als Einkommen mit eingerechnet, d.h. knapp 500 EUR/mtl.