Ausschluss von §573a im Mietvertrag
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Meine Mutter hat als Vermieterin, am 01.09.2003, einen Mietvertrag mit einer Mieterin im selbst bewohnten 2 Familienhaus abgeschlossen. Die Mieterin hat damals im verwendeten Einheitsmietvertrag unter Zusatzvereinbarungen den folgenden Vermerk gemacht: "§573a soll nicht gelten, stattdessen die normalen Kündigungsvorschriften für Mietwohnungen." In Unkenntnis des Paragraphen hat meine Mutter unterschrieben!