Sanierungskosten vor Eigentumsübertragung
vom 24.1.2011
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Begriffserklärung: Partei A = untere ETW (A), Besitzerin bin ich Partei B = obere ETW (B), noch im Eigentum von B Partei C = obere ETW (B), Käufer von ETW B Voraussetzungen: Zweifamilienhaus (26 Jahre alt) mit 2 ETW und Doppelgarage mit 2 Stellplätzen. ... Es existiert eine Teilungserklärung, die die Zustimmung vom Partei A für den Verkauf der ETW (B) erforderlich macht. ... Partei C hat gegenüber Partei A seine Einkommensverhältnisse offengelegt (etwa 1400,- Euro Netto), hat aber für die Finanzierung des Kaufes kein Eigenkaptial aufbringen können.