Wohnungsverwalter zahlt Mietkaution aus - Betriebskosten bleiben offen
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Aljoscha Winkelmann / Münster
Guten Tag, ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in einer nord-ostdeutschen Großstadt. ... Zu den Aufgaben dieses Verwalters gehören lt. § 2 des Verwaltervertrages insbesondere: "1. die Vermietung/Verwaltung/Bewirtschaftung und Instandsetzung, Modernisierung der Wohnung; 2. der gesamte wohnungswirtschaftliche Schriftverkehr mit den Mietern, Miteigentümern und Pächtern einschließlich des Abschlusses und der Kündigung der für die Bewirtschaftung der Wohnung notwendigen Miet- und Pachtverträge; 3. die Einziehung, notfalls die Beitreibung der Miet- und Pachtgelder, die Wahrnehmung und Erhaltung der dem Wohnungseigentümer zustehenden Vermieterrechte, die gesetzliche Geltendmachung aller Ansprüche aus den Miet- und Pachtverhältnissen, erforderlichenfalls die Inanspruchnahme der Hilfe geeigneten Rechtsanwaltes (nach Absprache mit dem Käufer)..."