Räumungsklage versus Vereinbarung zur gütlichen Räumung (schnellster Weg)
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Eine Zusage über die 2 Monate oder ggf. mehreren Monaten, kann der Träger nicht gegeben, bzw. ist die Gefahr sehr groß, dass er dann von dem Mietangebot Abstand nimmt. Dieser wirtschaftliche Schaden wäre nicht unerheblich für mich, da es sich auch noch um einen langfristigen Mietvertrag handelt. ... Die Mieter tragen mir natürlich vor, das Sie bereits eine Wohnung suchen, aber bis jetzt keine gefunden haben etc. pp.