Sehr geehrte Damen und Herren, ich benötige bitte Ihre Hilfe: Ich habe vor 2 Monaten eine Einverständniserklärung unterschrieben, Gesellschafteranteile an einer GmbH zu erwerben.
Darüber hinaus besteht ein Treuhandvertrag, wobei als Treuhandnehmer S Anteile von P erhält. ... Es wurde erfolgreich bei einer Bank ein Geschäftskonto unter W GmbH i. ... S führt die Geschäfte und macht die Vertretung der W GmbH i.
Die GmbH hat 3 Gesellschafter, davon 2 mit 25% und 1 mit 50% Geschäftsanteilen. 75% der Geschäftsanteile lassen sich vom 4. Gesellschafter treuhänderisch vertreten, der Treuhandvertrag regelt das Stimmrecht beim Treugeber bei Gesellschafterversammlungen; die Versammlungen wurden bisher immer mit den "echten" Gesellschaftern durchgeführt. ... Neben den zivilrechtlichen Diskussionen/Problemen aus Treuhandverträgen und der daraus resultierenden Haftung des Treuenehmers stellen sich für den operativen Geschäftsführer folgende Fragen: - Einladung zur relevanten GV Versammlung enthielt keinen TOP "Satzungsänderung ....." - keine eindeutige Beschluß Formulierung - es erfolgte keine notarielle Beurkundung eines Beschlusses zur Satzungsänderung - es erfolgte keine HR Eintragung ist der Beschluß somit "nichtig" wie 50% der Geschäftsanteile (Treuegeber) behaupten und kann/muß sich der Gf auf den Satzungszweck der Gesllschaft (operatives Geschäft) berufen ?
In einem speziellen Falle geht es vereinfacht gesagt darum, dass ich als Treuhänderin einer 25.000 Euro GmbH nach der Insolvenz einer GmbH & Co. ... Im notariell beglaubigten Treuhandvertrag ist ein unwiderrufliches, zeitlich unbefristetes Kaufangebot enthalten. ... KG eben auf die Buchhaltung der Kommanditgesellschaft, und nicht der Geschäftsführungs-GmbH fixiert hat, da diese ja „nur" die Haftungsaufgabe, jedoch kein operatives Geschäft durchführte.