Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

46 Ergebnisse für alg arbeitslosengeld krankengeld arbeitsamt

Filter Sozialrecht
Weiter Krank nach Aussteuerung
vom 16.11.2015 53 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Da ich zum 18.11.2015 aus der Krankenkasse ausgesteuert werde, habe ich mich natürlich schon vorab beim Arbeitsamt gemeldet und denen auch meine Krankenunterlagen zukommen lassen. ... Beim Amtsarzt vom Arbeitsamt war ich auch schon, und ausser einer Urinprobe wurde ich nicht untersucht, er befrug mich kurz zu meinen persönlichen Daten und ich denke das er nach Aktenlage meiner schon beim AA abgegebenen Unterlagen entscheidet bzw. entschied. So, jetzt meine Frage: Nach der Aussteuerung habe ich wohl anrecht auf ALG I, da ich aber eigentlich noch Arbeitsunfähig bin und dies mit grösster Wahrscheinlichkeit von meiner Schmerztherapeutin "beglaubigt" wird, muss ich dem Arbeitsamt noch weitere AU-Bescheinigungen zukommen lassen?
ALG1 - Zahlung nach "altem" oder "neuem" Bemessungsentgelt?
vom 23.1.2023 für 72 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Die Begründung für die Eigenkündigung liegt dem Arbeitsamt seit diesem Zeitpunkt vor, ich vermute, dass ich eine 3monatige Sperre erhalten werde. In einem ersten Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin am 31.08.22 bot mir das Arbeitsamt bereits eine Weiterbildung an. ... Oder kann das Arbeitsamt jetzt mein sehr niedriges Entgelt des letzten Jahres für das ALG1 zu Grunde legen?
kein geld von aa bzw kk bei risikoschwangerschaft (arbeitslos)
vom 1.9.2010 80 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
guten tag, meine tochter (22jahre) wurde nach lehrzeit nicht vom AG übernommen und hat sich arbeitslosgemeldet. nun ist eine risikoschwangerschaft (placenta pravia Stufe 3) vom behandelten Arzt festgestellt worden und ein Arbeitsverbot schriftlich erteilt worden. AA Überlingen weigert sich Zahlungen zu leisten ebenso DAK überlingen Grund: Risikoschwangerschaft keine krankheit ! DAK hat gekündigt da : keine Krankheit keine Arbeit !
ALG1, Bestandsschutzregelung nach § 151 Abs. 4 SGB III mehrfach anwendbar?
vom 16.9.2021 für 120 €
beantwortet von Rechtsanwalt
In 11.2019 habe ich mich beim Arbeitsamt mit Wirkung zum 01.01.2020 arbeitslos und arbeitssuchend gemeldet und auch ALG1 beantragt. ... Ich suche dann erneut eine Tätigkeit in Vollzeit. -------------------- Beim neuen ALG1 Bescheid ab 01.12.2021 gehe ich davon aus das ALG1 wie folgt bewilligt wird: 1. in der Höhe: auf Basis des Bemessungsentgelt wie im Bescheid vom 24.12.2019 Bestandsschutzregelung nach § 151 Abs. 4 SGB III (4) Haben Arbeitslose innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Entstehung des Anspruchs Arbeitslosengeld bezogen, ist Bemessungsentgelt mindestens das Entgelt, nach dem das Arbeitslosengeld zuletzt bemessen worden ist 2. in der Dauer: für 24 Monate (720 Tage) ab 01.12.2021 § 147 Abs. 2 nach Versicherungspflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt mindestens 20 Monaten für 10 Monate § 147 Abs. 4 (4) Die Dauer des Anspruchs verlängert sich um die Restdauer des wegen Entstehung eines neuen Anspruchs erloschenen Anspruchs, wenn nach der Entstehung des erloschenen Anspruchs noch nicht fünf Jahre verstrichen sind; sie verlängert sich längstens bis zu der dem Lebensalter der oder des Arbeitslosen zugeordneten Höchstdauer. Für die nachfolgende Frage gehe ich von dieser neuerlichen ALG1 Bewilligung aus. siehe auch: https://www.frag-einen-anwalt.de/Besandschutz-bzw-Neuer-Anspruch-ALG-1-nach-mehrmaliger-Zwischenbeschaeftigung--f264975.html Frage 1: können sie das aktuell bestätigen?
§ 125 SGB
vom 29.5.2007 150 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Anschließend habe ich für 18 Monate Krankengeld bezogen (bis 06/2006). ... Kurz vor Ablauf des Krankengeldes habe ich beim Arbeitsamt (in 05/2006) Leistungen nach §125 SGB beantragt. In 11/2006 kam es nach langen Auseinandersetzungen mit dem Arbeitsamt (man wollte keine Begutachtung durchführen) dann doch noch zur Begutachtung beim medizinischen Dienst der BA.