Energieversorger Nachforderungen nach 3-jährigen masch. Schätzungen
- Das MFH meiner Frau Mutter wurde mir vor vier Jahren überschrieben. Der Energieversorger rechnete seinerzeit, soweit ich das nachvollziehen kann, von ehemaligem Eigentümer zu neuem Eigentümer korrekt ab. - Im Folgenden wurden (ohne Beantragung meinerseits) die monatlichen Abschlagzahlungen herabgesetzt. Dieser Vorgang generierte sich aufgrund einer maschinell errechneten Schätzung und wurde die darauf folgenden drei Jahre so beibehalten.