Steuer: 2. Verkauf eines erstmal vermieteten und dann selbstgenutzten Ferienhauses
vom 13.3.2023
für 45 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Sebastian Braun / Berlin
Das Haus A wurde in Januar 2023 verkauft und der Veräußerungsgewinn laut Gesetz nicht versteuert. ... Auch wenn der Verkauf vom Haus B unter der Spekulationsfrist von zehn Jahren liegt. Auch wenn das Haus B vermietet wurde. 2.