Sehr geehrte Damen und Herren, meine Anfrage bezieht sich auf das Thema Erbrecht. Genauer gesagt um den Pflichtteilsanspruch. Folgende Fakten liegen vor.
"So sehen sich häufig Erben einer Immobilie oder eines Unternehmens damit konfrontiert, dieses Vermögen veräußern zu müssen, um Pflichtteilsansprüche erfüllen zu können.
Weiteres Immobilien- oder Geldvermögen (momentan unbekannte Werte), was Wilhelm später im Laufe der Jahre von seinen Eltern geerbt hatte oder was er noch von früher hatte (zum Beispiel ein Haus von 1955 in einer Kleinstadt) blieb dagegen in seinem eigenen Namen. ... Die zweite Ehefrau Brigitte erhielt 310 000 Euro aus einer Erbschaft im Jahr 2003 und nochmal 62000 Euro im Jahr 2014, insgesamt also 372000 Euro.