Guten Tag, ich arbeite in einem SHK Handwerksbetrieb mit knapp über 50 Mitarbeitern, es gibt keinen Betriebsrat, ich bin kein Mitglied einer Gewerkschaft, in meinem Arbeitsvertrag wird mein Brutto-Stundenlohn zwar als Tariflohn angegeben aber es gibt keinerlei Hinweise auf einen Tarifvertrag. ... Nach einiger Recherche weiß ich jetzt, dass er damit wohl das <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/IfSG/56.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 56 IfSG: Entschädigung">§ 56</a> Infektionsschutzgesetz meint, wo nach ein Beschäftigter auch weiterhin Anspruch auf Lohnfortzahlung hat falls er auf Grund behördlich angeordneter Quarantäne nicht zum Arbeiten gehen kann. ... Wenn ich aus persönlichen Gründen, unverschuldet und vorübergehend nicht arbeiten kann, dann muss mein Arbeitgeber mir bezahlten Sonderurlaub geben.