Arbeitszeitverkürzung Öffentlicher Dienst der Länder TV-L
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Sehr geehrte Damen und Herren! Wegen einer schon länger bestehenden Sehnenscheidenentzündung durch zu starke Belastung ziehe ich in Betracht meine Vollzeitstelle (bin beschäftigt im öffentlichen Dienst der Länder - TV-L) auf eine Teilzeitstelle (30 Stunden = 75 %)zu reduzieren. Erste Frage: Bekomme ich bei einem Wechsel auf eine 75 % Arbeitsstelle einen neuen Arbeitsvertrag?