Urlaub und Überstunden nach Kündigung
Ich kündigte mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 15.08.07 in telefonischer und schriftlicher Form. Im Arbeitsvertrag steht, dass Überstunden vorzugsweise in Freizeit vergütet werden sollen. Ich bat meinen Vorgesetzten um einer Freistellung von meiner Außendiensttätigkeit, bekam allerdings keine aussagekräftige Antwort.