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selbständig: privat - Firmen-PKW besser

15. September 2007 11:46 |
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Steuerrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Als Freiberufler nutze ich meinen auf mich zugelassenen Privat-PKW auch für Fahrten zu Kunden und zum 2km entfernten Büro. Bisher habe ich die Kosten in der GuV/ Steuererklärung mit 0,30 Euro je gefahrenen km erklärt, ohne Probleme.
Für 2006 wurde eine Laufleistung von insgesamt 16.000km, davon 10.000km als Freiberufler, Rest privat von mir ermittelt.

Der Wagen ist im Dez. 2003 erst zugelassen und wurde als 2-Jahreswagen von mir im Dez. 2005 gekauft, der Listenpreis lag für den Neuwagen inkl. aller Ausstattungsmerkmale bei 26.231 Euro zzgl. 560 Euro Überführung. Das Fahrzeug hat nun 60.000km insges. hinter sich.

Frage: Ist aus steuerlicher Sicht eine Einverleibung des KfZ in "die Firma" (als Freiberufler - geht das?) ab 2006 ratsam? Wenn ja, zur Abschreibung: wann, für wie lang und mit welchem Startbetrag würde dann diese Abschreibung (linear gewünscht) laufen? Oder ist die 30ct Regelung günstiger? Müßte ich bei einer Veräußerung den Verkaufsbetrag als Einkommen versteuern und wäre es dann nicht (auch aus Garantiergründen) ratsamer den Wagen erst wieder "aus der Firma" an mich steuerlich auszubuchen.

Vielen Dank vorab!

Sehr geehrter Fragender,

auch als Freiberufler können Sie Ihr KFZ im Wege der Einlage (vorschlagsweise) zum 1.1.2006 in den Betrieb einlegen. Dieses geschieht sodann mit dem sog. Teilwert, der dem Wiederbeschaffungs-/Verkehrswert entspricht. Dieser lässt sich z. B. mit Hilfe der Schwacke-Liste oder eines Händler-Wertgutachtens ermitteln. Dieser Einlagewert ist dann auf die Restnutzungsdauer des PKW abzuschreiben, hier also (BJ. Ende 2003) noch etwa 4 Jahre.

Voraussetzung für die Einlage ist nach aktueller Rechtslage aber, dass der Wagen überwiegend, d. h. zu mehr als 50%, betrieblich genutzt wird. Diese Nutzung ist nachzuweisen - entweder durch Fahrtenbuch oder zumindest durch einen möglichst lückenlos geführten Terminkalender.

Ich gehe davon aus, dass Sie die angegebenen Nutzungswerte bereits durch Fahrtenbuchmethode ermittelt haben. Sollte dieses so sein, so können Sie die zu versteuernde anteilige Privatnutzung ermitteln, indem die Gesamtjahresaufwendungen für das KFZ (inkl. Abschreibung, Benzin, Reparaturaufwendungen, Versicherung, Steuer, etc.) im Verhältnis der privaten zu den Gesamt-km aufgeteilt werden.

In der Regel stellt dieses die steuerlich günstigste Lösung dar.

Andernfalls bleibt Ihnen die sog. 1%-Methode, bei der für jeden Monat der Privatnutzung 1% des urspr. Bruttolistenpreises angesetzt wird: mtl. also 267 EUR netto.

Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.

Dr. C. Seiter

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