Sehr geehrter Fragender,
auch als Freiberufler können Sie Ihr KFZ im Wege der Einlage (vorschlagsweise) zum 1.1.2006 in den Betrieb einlegen. Dieses geschieht sodann mit dem sog. Teilwert, der dem Wiederbeschaffungs-/Verkehrswert entspricht. Dieser lässt sich z. B. mit Hilfe der Schwacke-Liste oder eines Händler-Wertgutachtens ermitteln. Dieser Einlagewert ist dann auf die Restnutzungsdauer des PKW abzuschreiben, hier also (BJ. Ende 2003) noch etwa 4 Jahre.
Voraussetzung für die Einlage ist nach aktueller Rechtslage aber, dass der Wagen überwiegend, d. h. zu mehr als 50%, betrieblich genutzt wird. Diese Nutzung ist nachzuweisen - entweder durch Fahrtenbuch oder zumindest durch einen möglichst lückenlos geführten Terminkalender.
Ich gehe davon aus, dass Sie die angegebenen Nutzungswerte bereits durch Fahrtenbuchmethode ermittelt haben. Sollte dieses so sein, so können Sie die zu versteuernde anteilige Privatnutzung ermitteln, indem die Gesamtjahresaufwendungen für das KFZ (inkl. Abschreibung, Benzin, Reparaturaufwendungen, Versicherung, Steuer, etc.) im Verhältnis der privaten zu den Gesamt-km aufgeteilt werden.
In der Regel stellt dieses die steuerlich günstigste Lösung dar.
Andernfalls bleibt Ihnen die sog. 1%-Methode, bei der für jeden Monat der Privatnutzung 1% des urspr. Bruttolistenpreises angesetzt wird: mtl. also 267 EUR netto.
Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben.
Dr. C. Seiter
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