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13. September 2018 14:47 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Ich habe in einem online casino ( casino rewards, grand mondial casino) kleinere Summen verloren.
Vor kurzem habe ich erfahren, dass online spielen im Internet illegal sind.
Leider habe ich nicht viel Geld, bin arbeitslos und möchte nun mein Geld zurück.
Kann ich meine Zahlungen rückbuchen ( VISA) und wie stehen die Chancen, dass ich mein Geld zurück bekomme und welche Konsequenzen könnte das für mich haben.

15. September 2018 | 18:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Solche Online-Casinos sind nicht per se illegal. In Deutschland erhalten diese mit ein paar Ausnahmen in Schleswig Holstein jedoch keine Genehmigung. Illegal ist es aber erst dann, wenn überhaupt keine Konzession besteht. Dies ist aber meist nicht der Fall, weil sich die Casinos in einem Land, welches das Glücksspiel liberalisiert hat (oft Malta oder Karibik) eine Zulassung holen. Mit dieser Zulassung darf dann das Casino auch online betrieben werden.

Eine Rückforderung des verspielten Geldes ist zudem aus zwei weiteren Gründen kaum möglich. Selbst wenn man von der Illegalität ausgehen würde, sagt § 814 BGB , dass man nicht etwas zurückfordern kann, wenn man in der Kenntnis gezahlt hat, dass der Anbieter keinen Rechtsanspruch auf das Geld hatte. Dazu steht man in der Beweislast, woran es regelmäßig scheitert. Andererseits müsste der Anspruch auch gegen das Casino durchgesetzt werden. Sie könnten also nicht einfach in Deutschland klagen, sondern müssten dies am ausländischen Sitz des Casinos tun. Beim Grand Mondial Casino sind dies etwa die Britischen Jungferninseln (Karibik). Ein solches Verfahren wäre mit enormen Kosten verbunden, zudem greift dann auch ausländisches Recht. Dies ist also ein aussichtsloses Unterfangen.

Sie können zwar über das Kreditkartenunternehmen den Betrag theoretisch sperren, jedoch wird Visa das ablehnen, wenn Sie den Grund wahrheitsgemäß angeben. Es gab Verfahren gegen den Zahlungsanbieter (z.B. Paypal, Kreditkartenunternehmen), jedoch wurden diese verloren, wenn es um ausländische Anbieter ging. Nur wenn der Casino Anbieter in Deutschland zugelassen ist, besteht eine realistische Chance (aber auch nur dann, wenn man eine Glücksspielsucht nachweisen kann).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt


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