Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Sie hatten als Bevollmächtigte Ihrer Großtante das Recht, in Absprache mit ihr über den Aufenthaltsort zu entscheiden. Durch die notariell beglaubigte Generalvollmacht waren Sie befugt, die Entlassung aus dem Krankenhaus zu verlangen. Dem Wunsch Ihrer Großtante und Ihrem als Bevollmächtigte hätte entsprochen werden müssen.
2. Das Krankenhaus hat auf Ihre E-Mail, in der Sie die Abholung ankündigten, nicht reagiert. Hier hätte man mit Ihnen als Bevollmächtigte in Kontakt treten und die Entlassung besprechen müssen.
3. Durch die Nicht-Entlassung entstanden Ihnen und Ihrer Großtante gravierende Nachteile - finanzieller Art durch den Verkauf des Hauses und die höhere Erbschaftsteuer, aber auch ideeller Art, da der letzte Wunsch Ihrer Großtante nicht respektiert wurde. Diese Schäden können Sie geltend machen.
4. Auch die fehlende ärztliche Nachbetreuung im Pflegeheim trotz schlechten Gesundheitszustands könnte ein Versäumnis der entlassenden Ärzte darstellen.
Insgesamt sehe ich gute Argumente für Schadensersatzansprüche wegen der Missachtung Ihrer Vollmacht und des Patientenwillens mit den daraus resultierenden Folgen.
Eine Klage gegen das Krankenhaus wäre aussichtsreich, müsste aber noch genau geprüft werden. Die Verjährung tritt wie von Ihnen angemerkt erst Ende 2024 ein.
Gerne können Sie die Unterlagen an Meine E-Mail-Adresse schicken, um Ihre Ansprüche im Detail zu prüfen. Ihre minutiösen Aufzeichnungen werden dabei sehr hilfreich sein.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Richter
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
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