Sehr geehrter fRagender,
wenn Sie eine konkrete Vereinbarung haben, sich auch komplett an diese gehalten und auch pünktlich und in der vereinbarten Höhe bezahlt haben, dürfte die Pfändung nicht rechtmäßig sein. Sie können Vollstreckungsgegenklage erheben. Auch eine Erinnerung an den Gerichtsvollzieher kommt unter gewissen Umständen in Betracht.
Ich rate Ihnen, sich anwaltlichen Rat zu holen.
Sie könnten ggf. Prozesskostenhilfe erhalten.
Sprechen Sie hier mit einem Anwalt darüber.
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