Hallo,
mein Mann und ich haben 1998 ein Haus gekauft .Im Kreditvertag stehe ich als zweiter Darlehensnehmer drin. Ebenfalls stehe ich im Grundbuch des Hauses mit der Hälfte .wWr konnten die Raten für das Haus nicht mehr zahlen und das Darlehen wurde von der Bank gekündigt.Seit zwei Jahren bezahlen wir schon keine Raten mehr ! Die Bank will anscheinend nicht zwangsversteigern ,da der Wert der Immobilie weit unter der Restkreditsumme liegt . Ich habe nun die Möglichkeit mich selbstständig zu machen .Kann ich meinem Mann die Hälfte aus dem Grundbuch überschreiben,damit ich bei einer Zwangsversteigerung nicht die eidesstattliche Versicherung abgeben muss und evtl. meine neu gegründete Firma oder auch ich- ag dadurch pleite geht ??
wenn Sie gegenüber der Bank nur mit Ihren Grundeigentumsanteil haften, dann kann die Bank keine eV von Ihnen verlangen, weil sich die Haftung ja dann hierauf beschränkt. Wenn Sie aber auch persönlich mit Ihren übrigen Vermögen gegenüber der Bank haften, dann kann die Bank auch die eV von Ihnen verlangen, wenn Sie Ihren Grundstücksanteil an Ihren Ehemann überschreiben. Ausserdem besteht die Gefahr, dass die Bank die Übertragung des Grundstückanteils gem § 3 Abs.2
Anfechtungsgesetz anficht, weil sie als Schuldnerin Vermögen an Ihren Mann verschieben und dies zu einer Benachteilung der Gläubigerbank führen könnte.
Ich halte diese Idee daher nicht für sinnvoll. Denn entweder sie haften nur beschränkt auf das Grundstück, dann kann die Bank sowieso nur an das Grundstück ran oder Sie haften voll und persönlich, dann kann die Bank jederzeit die eV verlangen.