Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Es handelt sich um eine illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehungen- da das AuPair weder ein Gewerbe angemeldet hat noch Steuern zahlt, kann dies bei Aufdeckung dazu führen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird (ich gehe mal nicht von Haft aber von Geldstrafe aus).
Somit wäre das absolut zu unterlassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich hätte etwas mehr Details erwartet, da meine Frage ganz spezifisch auf (mögliche) Folgen bezogen sind. Dass es Geldstrafe geben würde, ist völlig nachvollziehbar.
Wie sieht's aber mit der Aufenthaltserlaubnis aus, sowohl in Deutschland als auch in einem anderen EU-Land? Eine Abschiebung wäre also (wahrscheinlich) ausgeschlossen, so wie ich aus Ihrer Antwort verstanden habe.
Mit freundlichen Grüßen
Die Ausweisung kann schon drohen, wenn eine Straftat vorliegt. Zwar ist dies bei nicht Eu-Bürgern sofort der Fall, nichtsdestotrotz liegt sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Straftat vor - dass das Au-pair zusätzlich nicht versichert ist, ist ebenfalls bei einem Unfall ein Problem.