Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gem. §17 SGB V muss der Arbeitgeber die Kosten für eine Erkrankung auf einer Dienstreise erstatten. Es gilt das recht des Landes, in dem die Arbeit ausgeführt wird. Schließen Sie unbedingt eine private Auslandskrankenversicherung ab mit Dienstreisen inkludiert.
Die Dauer ist unabhängig.
Anders: es war eine Entsendung, dann gilt das Recht des Landes des Arbeitgebers. Das muss aber von der Krankenkasse vorher geprüft werden.
Bitte lassen Sie das daher prüfen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
24. Januar 2022
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19:36
Antwort
vonRechtsanwältin Dr. Corina Seiter
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Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Verkehrsrecht