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Zuflussregelung Bürgergeld

4. September 2023 11:29 |
Preis: 30,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Das Jobcenter fordert eine Rückzahlung zu viel geleisteter Zahlungen .
Einkommen wird dann bei Erhalt berücksichtigt.
Wie ist das mit Zahlungen des Jobcenters? Auch in dem jeweiligen Monat gültig oder für den Monat, für den der Betrag gezahlt wurde?
Also Zahlung Ende August für September: gültig für August oder September?
Diese Berechnungen des Jobcenters sind sehr unübersichtlich

5. September 2023 | 08:52

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
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Sehr geehrte Ratsuchende,

da das Bürgergeld dem Leistungsempfänger zum 1. eines Monats zur Verügung stehen soll, wird es am Ende des vorangegangenen Monats gezahlt.

Für Sie bedeutet das, dass die Zahlung Ende August für den Monat September ist.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 5. September 2023 | 09:12

Vielen, Dank, ja das verstehe ich ja.
Es geht um die Einkünfte (ich rechne dies selber nach) pro Monat.
Heißt, die September Zahlung rechne ich in den September ein? Und wenn Nachzahlungen für z.B für Juli im August überwiesen werden vom Jobcenter, rechne ich diese mit zu den Einkünften Juli?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. September 2023 | 09:24

Sehr geehrte Ratsuchende,

im Rahmen des Bezugs von Bürgergeld gilt das sogenannte Zuflussprinzip.

Das bedeutet, dass Einkommen in dem Monat angerechnet wird, in dem es Ihnen zufließt.

Für Ihren Fall wird die Nachzahlung für Juli, die Sie erst im August erhalten haben im Monat August angerechnet und NICHT rückwirkend im Monat Juli.

Das folgt aus dem Zuflussprinzip. Sie erhalten im August Einnahmen und diese dann wgen dieses Prinzips auch im August anzurechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechstanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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