Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Zinsforderung

| 7. September 2011 21:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kredite


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

ich habe vor ca. sieben Jahren von meiner Mutter
25.000 € geliehen bekommen. Das Schriftstück was damals von mir verfasst wurde, enthält lediglich den Betrag, meine Unterschrift und das Datum.
-Keine Vereinbarung zur Rückzahlung.
-Keine Vereinbarung zu den Zinsen.

Es kam in einer anderen Sache zu einem Streit, sodass sie jetzt überlegt das Darlehn zu kündigen.
Nach Ablauf der 3 monatigen Frist bin ich dann wohl verpflichtet, den Betrag zurückzuzahlen.
Meine Frage:
Ist meine Mutter, als Darlehnsgeberin berechtigt Zinsen , bezogen auf die vergangenen Jahre zu fordern.?
Falls ja, wie würden die berechnet.

7. September 2011 | 22:11

Antwort

von


(1230)
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Da keine Vereinbarung über die Zinsen getroffen wurde, kann die Mutter als Darlehensgeberin jedenfalls keine Darlehenszinsen verlangen.

Nach § 488 Absatz 3 BGB kann die Mutter den Darlehensvertrag kündigen und den Betrag zur Rückzahlung fällig stellen.

Kommen Sie dann mit der Rückzahlung in Verzug, können aber Verzugszinsen geltend machen durch die Mutter. Diese richten sich dann nach § 288 Absatz 1 BGB .


Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Rechtsanwalt Steffan Schwerin

Bewertung des Fragestellers 8. September 2011 | 10:10

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Steffan Schwerin »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 8. September 2011
3,8/5,0

ANTWORT VON

(1230)

Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Miet- und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht