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Zeugnisnote

5. März 2009 18:34 |
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Schule, Hochschule, Prüfungen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Jana Laurentius

Hallo,

mein Sohn besucht dieses Schuljahr ein privates Berufskolleg Medien/Design. Im Halbjahreszeugnis hatte er nun überaschend in Deutsch eine 5. Noten waren eine Arbeit mit 2,7 und eine Präsentation mit 2,0. Er hatte in der Schule dann mit Klassenlehrer und Fachleiter ein Gespräch. Klassenlehrer unterrichtet nicht in Deutsch. Beide hatten wohl mit Dozentin für Deutsch Rücksprache und bekam heute die Auskunft da wäre nichts zu machen. Daraufhin telefonierte ich heute mit dem Fachleiter und wollte den Hintergrund wissen wie diese Note zustande kommt. Ob er noch andere Noten bekam, Mitarbeit usw. Nein das war wohl nicht der Fall. Aber er sei mal krank gewesen, hätte korrekterweise auch Arztattest gefaxt und Klassenlehrer bei Rückkehr gegeben, aber versäumt Fachlehrerin für Deutsch auch Kopie zu geben. Desweiteren würde man im Unterricht nicht merken, dass er da sei. Als nächstes Argument kam noch sonst sei er auch nicht so gut nur dreier und vierer. Nur eine zwei (immerhin in einem Hauptfach). Außerdem tendieren sie dazu im Halbjahr eher die schlechte Note zu geben damit sich die Schüler auf den Noten ausruhen. Dies sind für mich alles keine Argumente selbst wenn er mündlich eine 6 bekommen hätte, würde keine 5 dabei herauskommen.
Habe gesagt, dass eine Note die Leistung bewerten muss, diese Argumente kann man später keinem Chef erzählen. Da hatte er plötzlich keine Lust mehr und vereinbarte Termin mit mir.
Habe nun Termin nächsten Mittwoch und brauche Argumentationshilfe.

Würde mich freuen bald von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Fragestellerin,

Sie sollten bei der Schule schriftlich Widerspruch gegen die Zeugnisnote einlegen und darauf hinweisen, dass die Zeugnisnote so erheblich von den Bewertungen der Arbeit und der Präsentation abweicht, dass die Zeugnisnote absolut willkürlich erscheint. Die Schule ist hier in der Pflicht, zu erklären, warum trotz der gut bewerteten Arbeit und Präsentation eine mangelhafte Note auf dem Zeugnis erscheint, und das muss sie bei der Entscheidung über den Widerspruch auch tun. Nicht Sie müssen Argumente gegen die Zeugnisnote vorbringen, sondern die Schule muss darlegen, warum die Zeugnisnote um gut drei Notenstufen schlechter ausfällt als die im Unterricht erfolgten Bewertungen. Auf angeblich schwache Leistungen in den anderen Fächern darf sie dabei grundsätzlich nicht verweisen. Lassen Sie sich von der Schule nicht einschüchtern.

Ob Sie das Gespräch in der kommenden Woche neben der Einlegung des Widerspruchs noch führen möchten, müssen Sie entscheiden.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen, und wünsche Ihnen gutes Gelingen beim Vorgehen gegen die Zeugnisnote.

Rückfrage vom Fragesteller 6. März 2009 | 06:48

Sehr geehrte Frau Laurentius,

vielen Dank für Ihre prompte Antwort.

Ich werde einen schriftlichen Widerspruch erstellen und am Mittwoch zum Gespräch mitnehmen.
Bitte beantworten Sie mir noch folgende Frage:

Mein Sohn war krank. Arztattest wurde an Schule gefaxt und zügig Klassenleherer übergeben, der es auch im Klassenbuch vermerkte.

Anscheinend soll der Schüler aber noch an sämtliche Fachleherer Kopien des Attestes bringen. Dies hat er nicht gewusst und bekam eine mündliche 6 für eine Zeit in der er (ärztlich bescheinigt) krank war.
Ist dies Rechtens? Ist der Schüler dazu verpflichtet? Reicht der Eintrag im Klassenbuch und Meldung an Schule nicht aus?

In Deutsch soll er heute noch eine Arbeit schreiben, dann wird die Note neu berechnet.

Würden Sie dazu bitte noch Stellung nehmen?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 8. März 2009 | 16:05

Sehr geehrte Fragestellerin,

hierfür sollten Sie in den Schulvertrag, der mit der Schule abgeschlossen wurde, schauen. Dort oder in der Schulordnung, auf welche im Schulvertrag meist Bezug genommen wird, sollte geregelt sein, wie bei Fehlzeiten zu verfahren ist, ob das ärztliche Attest auch den Fachlehrern vorzulegen ist.

Sofern es keine entsprechende Regelung geben sollte, wäre die Vergabe der Note 6 wegen angeblich unentschuldigten Fehlens definitiv unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)

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