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Zeugenfragebogen

5. Juni 2008 12:18 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich soll eine Ordnungswidrigkeit nach § 24 StVG begangen haben.

Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage.
§ 37 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 132 BKat

Beweismittel: Messgerät Traffipax Frontfoto
An Zeit (13.05.08) und Blitz kann ich mich nicht erinnern.
Auf dem Foto bin ich wohl zu erkennen aber hinter mir lugt eine Person hervor. Ich nehme aber grundsätzlich keine Personen mit.
Angeblich komme ich als Verantwortlicher nicht in Betracht, soll aber in 1 Woche bestätigen, das ich der Fahrzeugführer bin.

Ich bitte um Ratschlag und womit ich wahrscheinlich rechnen muß mit freundl. Gruß A.Hamel


5. Juni 2008 | 12:23

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
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Sehr geehrter Fragesteller,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Aufgrund des Tatvorwurfs nach § 37 Abs. 2 , § 49 StVO ; § 24 StVG ; 132 BKat kommt folgende Sanktion in Beracht:

- Regelgeldbuße in Höhe von 50,00 €
- 3 Punkte

Aufgrund der von Ihnen geschilderten Umstände rate ich jedoch dazu, durch einen Kollegen zunächst Akteneinsicht nehmen zu lassen, damit aufgrund des Akteninhalts weitere Aufschlüsse darüber gewonnen werden können, ob Sie tatsächlich der gesuchte Fahrer sind und Ihnen dies auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden könnte. Erst danach sollte eine Einlassung zur Sache erfolgen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jeromin
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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