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Zeugen laden

5. November 2024 13:50 |
Preis: 30,00 € |

Medizinrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich wurde geladen zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht wegen möglicher Geschäftunfähigkeit.
Jetzt möchte ich das meine Ärzte dabei als Zeigen teilnehmen. Allerdings benötigen diese eine offizielle Ladung vom Amtsgericht damit diese Ihrer Arbeit fern bleiben dürfen. Ich habe aus Kostengründen keinen Anwalt genommen für die Verhandlung. Wie gehe ich jetzt vor kann ich dem Amtsgericht einfach Schreiben ich bitte die Ärzte als Zeugen zur mündlichen Verhandlung zu vernehmen? Wie viele Ärzte darf ich mitbringen. Es wären insgesamt 7 Ärzte bereit ich wollte mich aber beschränken auf Hausarzt, Facharzt und Chefärztin

5. November 2024 | 14:40

Antwort

von


(1131)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Um Ihre Ärzte als Zeugen zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht zu laden, sollten Sie einen formellen Antrag auf Zeugenladung beim Gericht stellen. In diesem Antrag sollten Sie klar darlegen, warum die Aussagen dieser Ärzte für Ihren Fall relevant sind und welche konkreten Informationen sie bezeugen können. Es ist wichtig, dass Sie die Relevanz der Zeugenaussagen für die Frage der Geschäftsunfähigkeit deutlich machen, da das Gericht nur dann Zeugen lädt, wenn deren Aussagen als entscheidungserheblich angesehen werden.



Sie können in Ihrem Antrag auch angeben, dass Sie sich auf die Aussagen Ihres Hausarztes, Facharztes und der Chefärztin beschränken möchten, um die Anzahl der Zeugen zu reduzieren. Dies zeigt dem Gericht, dass Sie die Relevanz der Zeugenaussagen abgewogen haben und nur die wichtigsten Zeugen benennen.



Es ist ratsam, den Antrag schriftlich und so früh wie möglich vor der Verhandlung einzureichen, damit das Gericht genügend Zeit hat, die Zeugenladung zu veranlassen. Achten Sie darauf, die vollständigen Namen und Adressen der Ärzte anzugeben, damit das Gericht die Ladungen korrekt zustellen kann.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


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